Planungsunterstützung

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Ergebnis sollte eine allen Vorschriften und den Kundenanforderungen genügende Anlage sein, welche im Rahmen der geschätzten Kosten und damit im Rahmen der Bauherrenvorgaben liegt.

Die Planung sollte nicht angreifbar sein, auch wenn durch besondere Umstände, wie zB. eine nicht den Vorgaben entsprechende hohe Nachhallzeit,  am Ende geforderte Leistungswerte nicht erreicht wurden.

 

Wir messen ein und unterstützen Sie bei der Übergabe/ Abnahme

ERGEBNIS

Die Strategie muss sein:

Mit allen Beteiligten im Vorfeld eine Klärung des Anspruches an die Beschallungseinrichtung herbeizuführen.

Besonders wichtig ist die Kenntnis des

zu erwartenden Störpegels, weil dieser massgeblich den zu erbringenden Nutzpegel bestimmt. Hier muss der Bauherr bzw. dessen Sicherheitsberater klare Vorgaben liefern,welche sich aus dem Veranstaltungstypus und der erwarteten Anzahl an Besuchern, sowie der raumakutischen Nachhallzeit ergeben.

Diese Nachhallzeit ist extrem wichtig für die Planung der Beschallungseinrichtung und diese kann im ungünstigsten Fall, durch ihren negativen Einfluß auf die Sprachverständlichkeit, zu einer nicht abnahmefähigen Anlage führen !

 

Wir beraten Sie, oder wir schulen Ihr Personal in Sachen Simulation, Ausschreibungserstellung, Detailplanung usw.

STRATEGIE
Planungsbeginn

Eine fundierte Vorplanungsphase ist unumgänglich, besonders wichtig:

Die Klärungen mit dem Berater für Sicherheit, in der Regel dem vorbeugenden Brandschutz.

Dieser muss laut DIN EN 14675 alle wichtigen grundsätzlichen Vorgaben erstellen, so wie z.B. auch die Schutzklasse festlegen und die Unterscheidung nach 0833 Teil 4 bzw. EN 50468 (alt 60849) treffen.

Der Planer selbst hat diese Dinge nicht festzulegen, im schlimmsten Falle haftet er für Entscheidungen, die er nicht hätte treffen dürfen !

 

Wir beraten Sie hinsichtlich der Vorgaben, die Sie zur Planung haben müssen und helfen Ihnen damit Verantwortlichkeiten nur dort zu übernehmen, wo es tatsächlich erforderlich ist !